Das Schöffenamt in Bayern
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.
Die Wahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 haben im Laufe des Jahres 2023 stattgefunden. Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2033 werden im Laufe des Jahres 2028 stattfinden. Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt.
Die jeweils aktuelle Fassung der Bekanntmachung zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (Schöffenbekanntmachung) und zur Vorbereitung der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und Jugendkammern (Jugendschöffenbekanntmachung) können Sie hier abrufen, indem Sie auf den jeweiligen Link klicken.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein Schöffenamt interessieren, sollten sich an ihre Wohnsitzgemeinde bzw. das zuständige Jugendamt wenden. Nähere Informationen über die Grundlagen des Schöffenamtes, das Strafrecht und den Gang des Strafverfahrens können der Broschüre "Das Schöffenamt in Bayern" sowie dem Merkblatt für Schöffen entnommen werden.
Einführungsfilm für Schöffinnen und Schöffen
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